PRODUKTBESCHREIBUNG
Laakmann Glasreiniger
Gebrauchsfertiger Glas- und Oberflächenreiniger · Haushalt & Gewerbe · Für innen & außen
Ohne Ammoniak. Ohne Butylglykol. Ohne Monoethanolamin. Ohne Aceton.
Entwickelt für Betriebe, die täglich mit Glas arbeiten – und für die eine abgelöste Tönungsfolie oder eine matte Scheinwerferstreuscheibe teurer ist als der Reiniger selbst. Der Laakmann Glasreiniger arbeitet im neutralen pH-Bereich und kommt ohne die aggressiven Lösemittel aus, die in klassischen Profireinigern stecken. Das Gemisch ist nach CLP nicht als gefährlich eingestuft und im Transport kein Gefahrgut.
Ihre Vorteile
Gebrauchsfertig – keine Vorbereitung
Kein Anmischen, kein Dosieren, keine Verdünnungsfehler. Flasche auf, sprühen, wischen. Keine Dosierstation, keine Einweisung ins Mischverhältnis, kein Materialverlust durch falsch angesetzte Lösung.
Streifenfrei
Trocknet streifenfrei auf – auch auf der Innenseite der Windschutzscheibe und auf folierten Scheiben. Kein Nachpolieren, kein zweiter Durchgang.
Kein Abspülen
pH-Wert 6–7. Keine Säuren, keine Laugen. Nach dem Wischen ist die Fläche fertig – kein Nachspülen mit klarem Wasser, kein zusätzlicher Arbeitsgang.
Mühelose Reinigung
Auftragen, wischen, fertig. Kein Einweichen, kein Nachpolieren mit einem zweiten Mittel, kein Wechsel zwischen mehreren Produkten für Glas, Spiegel und Kunststoff.
Schaumarm
Kein Schaum, der in Dichtungen, Zierleisten, Lautsprechergitter oder Fensterschächte läuft und aufwendig nachgewischt werden muss.
Sehr hohe Ergiebigkeit
Der feine Sprühnebel verteilt das Produkt gleichmäßig über die Fläche. Wenige Sprühstöße genügen für eine ganze Scheibe – das senkt den Verbrauch je Fahrzeug und die Nachbestellfrequenz.
Sprühkopf mit Verschlussstellung (Stopp-Funktion)
Der Sprühkopf lässt sich per Drehverschluss arretieren. Das schützt vor unbeabsichtigtem Auslösen und vor Auslaufen bei Transport und Lagerung – im Werkstattwagen, im Servicefahrzeug, im Regal und im Versandkarton. Feiner, gleichmäßiger Sprühnebel für sparsamen Verbrauch.
Kein Handschutz erforderlich
2-Butoxyethanol ist eingestuft als „gesundheitsschädlich bei Hautkontakt". Da braucht Ihr Monteur Handschuhe – auch für zwei Minuten Scheibe wischen. Bei uns schreibt das keine Einstufung vor. Bei häufigem Hautkontakt empfehlen wir trotzdem Nitrilhandschuhe – das Produkt enthält ein Konservierungsmittel mit Sensibilisierungspotenzial (EUH208).
Ammoniakfrei – geeignet für Tönungs- und Splitterschutzfolien
Ammoniak greift den Kleber von Scheibenfolien an. Dieser Reiniger enthält keins und ist pH-neutral eingestellt. Damit ist er auch für folierte Scheiben geeignet – innen wie außen.
Ohne Aceton und ohne aggressive Lösemittel
Geeignet für Scheinwerferstreuscheiben und Kunststoffoberflächen aus Polycarbonat und Acrylglas, die von acetonhaltigen Reinigern angegriffen und blind werden.
Angenehmer, dezenter Duft
Frischer Geruch statt stechendem Ammoniak- oder Lösemittelgeruch. Das Fahrzeug kann direkt nach der Reinigung an den Kunden übergeben werden – ohne Lüftungszeit.
Innen und außen, Haushalt und Gewerbe
Ein Produkt für die Werkstatt, den Ausstellungsraum, das Büro und den privaten Haushalt. Das reduziert die Zahl der Gebinde im Regal und den Schulungsaufwand.
Anwendungsbereiche
Fahrzeugscheiben innen und außen · folierte und getönte Scheiben · Spiegel · Scheinwerferstreuscheiben · Fenster und Glastüren · Glastische, Vitrinen und Theken · Edelstahl- und Chromflächen · lackierte Oberflächen · Kunststoffoberflächen im Fahrzeuginnenraum
Anwendung
1. Fläche vorher grob von losem Schmutz und Staub befreien.
2. Reiniger gleichmäßig aufsprühen. Bei senkrechten Flächen von unten nach oben arbeiten.
3. Mit einem sauberen, trockenen Mikrofasertuch nachwischen. Nicht abspülen.
Nicht auf heißen oder in der Sonne stehenden Flächen anwenden. Vor der Erstanwendung auf empfindlichen Oberflächen an verdeckter Stelle testen.
Wichtiger Hinweis für die Fahrzeugverglasung
Nicht im Klebeflansch oder im Verklebungsbereich der Scheibe anwenden.
Für die Vorbereitung der Klebefläche ausschließlich den Aktivator bzw. Reiniger des jeweiligen Klebstoffherstellers verwenden. Rückstände jeder Art beeinträchtigen die Haftung des Scheibenklebstoffs.
Sicherheit und Handhabung
• Das Gemisch ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht als gefährlich eingestuft.
• Kein Signalwort, kein Gefahrenpiktogramm.
• Ergänzender Hinweis EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
• Nicht entzündbar – kein Flammpunkt bestimmt. Lagerklasse 12 nach TRGS 510.
• Kein Gefahrgut nach ADR/RID, ADN, IMDG und IATA.
• Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend).
• Frei von: Ammoniak · Monoethanolamin (MEA) · Butylglykol · Aceton · Phosphonaten · EDTA · Alkylpolyglucosiden (APG).
Lagerung
Nur im Originalgebinde und im Umkarton lagern. Kühl, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahren – die Flasche ist lichtdurchlässig. Nicht dauerhaft im unbeheizten Fahrzeug lagern (Frostschutz). Nicht in Metallbehälter umfüllen und keine metallischen Dosierpumpen verwenden. Haltbarkeitsdatum auf dem Gebinde beachten.
Entsorgung
Sprühkopf vor der Entsorgung abschrauben und getrennt entsorgen. Restentleerte Flasche: HDPE, Recyclingcode 2. Produkt- und Verpackungsentsorgung im Übrigen gemäß Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 13.
Technische Daten
Aggregatzustand flüssig
Farbe blau
Geruch dezent, frisch
pH-Wert (20 °C) 6–7
Dichte (20 °C) 1 g/cm³
CLP-Einstufung nicht als gefährlich eingestuft
Kennzeichnung kein Signalwort, kein Piktogramm; EUH208
Lagerklasse (TRGS 510) 12 – nicht brennbare Flüssigkeiten
GISCODE GU0
Wassergefährdungsklasse 1 – schwach wassergefährdend
Gefahrgut nein (ADR/RID, ADN, IMDG, IATA)
Gebinde HDPE-Flasche (Code 2) mit Sprühkopf, Verschlussstellung
UFI J7FQ-8KT4-6HS7-J2JX
Hersteller Chem-Tools GmbH, Am Neuberg 3, 55268 Nieder-Olm
Lieferant Autoglas Laakmann GmbH & Co. KG, Robert-Bunsen-Straße 1, 48599 Gronau
Für Wiederverkäufer, Werkstattpartner und Flottenkunden
Kein Gefahrgut
Anlieferung, Zwischenlagerung und Weiterverteilung an Filialen und Partnerbetriebe ohne Gefahrgutvorschriften, ohne besondere Versandkennzeichnung.
Kein Sicherheitsschrank
Lagerklasse 12 – der Reiniger steht im normalen Regal. Keine Zusammenlagerungsverbote mit brennbaren Flüssigkeiten, keine zusätzliche Brandlast in der Werkstatt.
Kein Signalwort auf dem Etikett
Erleichtert Ausschreibungen, Einkaufsfreigaben und die Abstimmung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ohne Phosphonate und EDTA
Als Komplexbildner wird GLDA (Tetrasodium Glutamate Diacetate) eingesetzt.
Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung und produktbezogene Gefährdungsbeurteilung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
INTERNE ARBEITSUNTERLAGE – NICHT VERÖFFENTLICHEN
Teil B ist keine Kundenkommunikation. Vor Weitergabe des Dokuments an Handel, Marktplätze oder Kunden ab Seite mit der Überschrift „Teil B" abtrennen.
Teil B – Checkliste vor Listung und Auslieferung
Stand der Prüfung auf Basis der vorliegenden Dokumente: Sicherheitsdatenblatt Version 1 (Bearbeitungsdatum 11.10.2022), Etikettvorlage, Betriebsanweisung Nr. 275, produktbezogene Gefährdungsbeurteilung. Zielkanäle: eigener Onlineshop, Werkstatt- und Großhandelspartner, Drogerie- und Fachhandel, Online-Marktplätze.
B.1 Etikett – prüfen und ergänzen
Punkt Status Grundlage / Anmerkung
Produktname einheitlich FEHLER Etikett und SDB schreiben „Glasreinger", die Gefährdungsbeurteilung „Glasreiniger". Produktidentifikator muss identisch sein.
Nettofüllmenge (ml/l), ggf. e-Zeichen prüfen Fertigpackungsverordnung / MessEG
Chargennummer FEHLT Rückverfolgbarkeit; GPSR; Identifikationsangaben nach PPWR ab 12.08.2026
Mindesthaltbarkeits-/Verwendbarkeitsdatum FEHLT SDB 7.2 verweist ausdrücklich auf ein Haltbarkeitsdatum
Website für das Inhaltsstoff-Datenblatt FEHLT Detergenzien-VO (EG) 648/2004, Anhang VII A – Pflicht bei Abgabe an private Verbraucher; SDB 1.2 nennt „Verwendung durch Verbraucher"
Duftstoffallergene ab 0,01 % namentlich offen Bei Chem-Tools abfragen (Detergenzien-VO, Anhang VII A)
Dosierungs-/Anwendungshinweise ergänzen Detergenzien-VO für Verbraucherprodukte
Anschrift des Inverkehrbringers OK Chem-Tools GmbH vollständig vorhanden (CLP Art. 17)
UFI OK J7FQ-8KT4-6HS7-J2JX
EUH208 OK Konservierungsmittel korrekt ausgewiesen
Verantwortliche Person in der EU prüfen GPSR (EU) 2023/988 – Kontaktangaben und Produktidentifikation
GTIN / EAN-Strichcode FEHLT Voraussetzung für Handel und Marktplätze; je Gebindegröße eigene GTIN
Entsorgungshinweis Sprühkopf ergänzen Empfehlung: „Sprühkopf vor der Entsorgung abschrauben"
Verpackungs-/Sortierkennzeichnung prüfen PPWR (EU) 2025/40, anwendbar seit 12.08.2026; Durchführungsrechtsakt zur Kennzeichnung beachten
B.2 Pflichtunterlagen für den Lieferordner
• Aktuelles Sicherheitsdatenblatt, Version ≥ 2 – mit Bewertung der neuen CLP-Gefahrenklassen (ED HH, ED ENV, PBT/vPvB, PMT/vPvM). Für Gemische, die ab dem 01.05.2026 erstmals in Verkehr gebracht werden, verpflichtend; für vorher in Verkehr gebrachte Gemische Übergangsfrist bis 01.05.2028.
• Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV – als „Vorlage" gekennzeichnet, Widersprüche bereinigt (Handschutz, Löschmittel, Staubbildung, leere Durchbruchszeit).
• Produktbezogene Gefährdungsbeurteilung – als unverbindliche Vorlage gekennzeichnet, nicht als fertiges Betriebsdokument abgeben.
• Technisches Datenblatt / Produktdatenblatt.
• Materialverträglichkeitsliste der geprüften Oberflächen (SDB 15.2 fordert eine eigene Prüfung).
• Nachweis der PCN-Meldung an die Giftinformationszentren, einschließlich Verbraucherkategorie.
• LUCID-Registrierungsnummer und Nachweis der Systembeteiligung für die Verpackung.
• Inhaltsstoff-Datenblatt nach Detergenzien-VO Anhang VII C für medizinisches Fachpersonal.
B.3 Eigener Onlineshop und Website
• Sicherheitsdatenblatt als Download bereitstellen.
• Link zum Inhaltsstoff-Datenblatt nach Detergenzien-VO setzen und auf dem Etikett nennen.
• Sicherheitsinformationen und Warnhinweise vor Kaufabschluss sichtbar machen (GPSR, Fernabsatz).
• Angaben zu Hersteller und verantwortlicher Person in der EU aufnehmen.
• Keine pauschalen Umweltaussagen verwenden („umweltfreundlich", „biologisch abbaubar", „öko", „nachhaltig"): SDB 12.2 weist für Persistenz und Abbaubarkeit „keine Daten verfügbar" aus. Zusätzlich gelten ab 27.09.2026 verschärfte Anforderungen an Umweltwerbung.
• Keine biozidalen Auslobungen verwenden („antibakteriell", „desinfizierend", „hygienisch rein", „keimfrei"): Das Produkt enthält biozide Wirkstoffe als Konservierung. Eine biozidale Auslobung würde es zum Biozidprodukt nach VO (EU) 528/2012 machen – zulassungspflichtig.
B.4 Amazon und Online-Marktplätze
• LUCID-Nummer im Verkäuferkonto hinterlegen. Ohne Registrierung wird die Listung gesperrt.
• Sicherheitsdatenblatt im Gefahrgut-/Hazmat-Review hochladen. Erwartetes Ergebnis: kein Gefahrgut, Standardversand.
• GPSR-Pflichtfelder befüllen: Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Sicherheitsinformationen, Warnhinweise, Etikettenfoto.
• GTIN/EAN je Gebindegröße anlegen.
• Produktbilder: Etikett lesbar, mindestens eine Aufnahme der Rückseite mit Inhaltsstoffdeklaration.
• Feld „Inhaltsstoffe" mit der Deklaration nach Detergenzien-VO befüllen.
• Bullet Points ohne Superlative, für die kein Beleg im Ordner liegt (siehe B.5).
B.5 Belege für Werbeaussagen – vor Veröffentlichung anlegen
Aussage Erforderlicher Beleg Status
streifenfrei Interner Wischtest mit Fotoprotokoll, Innen- und Außenscheibe geprüft – Protokoll ablegen
sehr hohe Ergiebigkeit Zahl erforderlich: Auswiegen des Sprühstoßes (g je Hub) und Flächenleistung (m² je Gebinde). „Sehr hoch" ist eine Spitzenstellungsbehauptung – im Streitfall trägt der Werbende die Beweislast. Aufwand ca. 15 Minuten. OFFEN
mühelose Reinigung Anwendungstest auf typischen Verschmutzungen dokumentieren; bei fettigen Innenscheiben-Belägen Ergebnis prüfen offen
schaumarm Schütteltest, dokumentiert offen
ammoniakfrei / folienverträglich Volldeklaration Chem-Tools plus Pflegeanleitung eines Folienherstellers als Referenz offen
MEA-, butylglykol-, acetonfrei Schriftliche Bestätigung von Chem-Tools offen
phosphonat- und EDTA-frei Schriftliche Bestätigung von Chem-Tools offen
nicht entzündbar, Lagerklasse 12 SDB Abschnitt 7.2 und 9.1 belegt
kein Gefahrgut SDB Abschnitt 14 belegt
nicht als gefährlich eingestuft SDB Abschnitt 2.1 belegt
pH-Wert 6–7 SDB Abschnitt 9.1 belegt
Materialverträglichkeit je Oberfläche Eigene Prüfung mit Fotoprotokoll nach 24 h und 7 Tagen offen
B.6 Drogerie- und Fachhandel, stationäre Listung
• GS1-GTIN und Strichcode auf Flasche und Umkarton.
• Stammdaten für die Listung: Maße, Gewichte, Einheiten je Umkarton, Lagen und Einheiten je Palette, MHD-Handling.
• Umkarton-Kennzeichnung mit Produktname, Füllmenge, Charge, MHD.
• Lichtschutz im Regal beachten: Die Flasche ist HDPE natur und lichtdurchlässig, das Sicherheitsdatenblatt fordert Schutz vor Sonneneinstrahlung (Abschnitte 7.2 und 10.6). Zweitplatzierungen im Schaufenster oder direkt am Fenster vermeiden; Verkauf im Umkarton bevorzugen.
• Frostschutz in Logistik und Lager sicherstellen.
B.7 Offene Punkte gegenüber Chem-Tools
• Aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt mit Bewertung der neuen CLP-Gefahrenklassen.
• Auflösung des Widerspruchs beim Isopropanolgehalt: SDB 3.2 nennt „unter 0,1 %", die Tabelle der gefährlichen Inhaltsstoffe „0 – ≤ 1 Gew.-%".
• Kaliumhydroxid ist in SDB 3.2 deklariert. Funktion und tatsächlicher Gehalt bestätigen – die Aussage „ohne Kaliumhydroxid" darf nicht verwendet werden.
• N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin (CAS 2372-82-9) ist in der Gefährdungsbeurteilung mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von 0,05 mg/m³ als Inhaltsstoff geführt, fehlt aber in SDB Abschnitt 3 und Abschnitt 8.1.1. Klärung erforderlich.
• Mindesthaltbarkeitsdauer in Monaten und die zugrunde gelegten Lagerbedingungen; Angabe, ob eine Stabilitätsstudie und ein Konservierungsbelastungstest vorliegen.
• Lichtschutz: Die Flasche ist HDPE natur und lichtdurchlässig, das SDB fordert Schutz vor Licht. Verfügbarkeit einer opaken Ausführung und Mindestabnahmemenge.
• Vollständige Materialdeklaration des Sprühkopfs je Bauteil, einschließlich der Frage, ob PVC verbaut ist.
• Bewertung der Verpackungseinheit auf praktische Recyclingfähigkeit nach PPWR Artikel 6.
• LUCID-Registrierungsnummer und Nachweis der Systembeteiligung.
• Angaben zur biologischen Abbaubarkeit (SDB 12.2 ist leer) – Voraussetzung für jede spätere Umweltaussage.
• Schriftliche Bestätigung der Freiheit von: Ammoniak, Monoethanolamin, Butylglykol, Aceton, Phosphonaten, EDTA, Alkylpolyglucosiden.
• Liste der vom Hersteller geprüften Oberflächen und Materialien.
• Korrektur der Schreibweise „Glasreinger" in Etikett und Sicherheitsdatenblatt.
Rechtliche Einordnungen in diesem Dokument sind eine fachliche Vorprüfung und ersetzen keine Rechtsberatung. Vor Veröffentlichung durch eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht und, soweit erforderlich, durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit final prüfen lassen.